Aufmaß-Rechner — Öffnungsabzug & DIN-277-Flächen
Zwei Rechner in einem: das Raum-Aufmaß mit Öffnungsabzug nach VOB/C (ATV DIN 18299) und die Grundflächen-Ermittlung nach DIN 277. Beide Werte getrennt berechnen, als PDF-Nachweis exportieren.
Angaben zum Aufmaß
Werte eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Raum-Aufmaß
Grenzmaß nach ATV DIN 18299 (VOB/C) i.V.m. dem gewählten Gewerk — unverbindliche Orientierung, die konkrete Abrechnung kann vertraglich abweichen.
DIN-277-Flächen
Grundflächen-Gliederung nach DIN 277:2021-08 (Neufassung).
Über dieses Werkzeug
Der Öffnungsabzug nach VOB/C (ATV DIN 18299) regelt, ob kleine Öffnungen wie Türen oder Fenster von der Abrechnungsfläche abgezogen werden — unterhalb des gewerkespezifischen Grenzmaßes werden sie übermessen und zählen weiter zur Fläche. Die DIN 277 gliedert Grundflächen im Hochbau in Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche (NRF) sowie die Konstruktions-Grundfläche (BGF). Dieser Rechner bildet beide Regeln nach den veröffentlichten Schwellenwerten ab — alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Was bedeutet „Übermessen" beim Öffnungsabzug?
Nach ATV DIN 18299 (VOB/C) werden Öffnungen bis zur Größe des gewerkespezifischen Grenzmaßes „übermessen" — sie gelten als Teil der Fläche und werden NICHT abgezogen. Erst oberhalb des Grenzmaßes wird die Öffnungsfläche von der Bruttofläche subtrahiert.
Welche Grenzmaße gelten für welches Gewerk?
Für Tischler-, Maler-/Lackier- und Tapezierarbeiten liegt das Grenzmaß bei 2,50 m² je Öffnung, für Fliesen- und Plattenarbeiten bei 0,10 m². Beide Werte sind in der ATV DIN 18299 festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen NRF und BGF nach DIN 277?
Die NRF (Netto-Raumfläche) setzt sich aus Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) zusammen. Die BGF (Brutto-Grundfläche) ergibt sich aus der Konstruktions-Grundfläche (KGF) plus der NRF — sie ist also die Gesamtfläche inklusive Wände und Stützen.
Zählt der Rechner als verbindliche Abrechnungsgrundlage?
Nein, der Rechner bildet die Grenzmaße nach den veröffentlichten VOB/C- und DIN-277-Werten unverbindlich ab. Die konkrete vertragliche Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann davon abweichen und geht vor.
Was zählt zur Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche?
Die NUF umfasst Flächen für die eigentliche Raumnutzung (z.B. Wohn-, Büro-, Lagerräume), die TF Flächen für technische Anlagen (z.B. Heizungsraum), die VF Erschließungsflächen wie Flure und Treppenräume — Gliederung nach DIN 277:2021-08 (Neufassung).